Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer
-Nutzung des Shopsystems durch den Künstler -
Präambel
- Die beatandmusic media GmbH betreibt unter der Webseite beatandmusic.com eine Online-Plattform, die Künstlern ein Shopsystem zur Verfügung stellt. Über dieses Shopsystem können Kunden digitale Musikwerke der Künstler von der beatandmusic media GmbH erwerben (im Folgenden: Shopsystem).
- Kunden gelangen über die Webseiten der Künstler oder deren Profilseiten in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder MySpace) auf die Webseite beatandmusic.com und dessen Shopsystem. Dazu wird ein uneigenständiges Computerprogramm mit eigener grafischer Oberfläche verwendet, welches in den jeweiligen Seiten der Künstler integriert ist (im Folgenden: Widget). Sämtliche Bestellungen erfolgen über dieses Widget.
- Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der beatandmusic media GmbH und den Künstlern für die Nutzung des Shopsystems einschließlich des Widgets sowie der Einräumung von Nutzungsrechten für die Veräußerung von digitalen Musikwerken an Dritte durch die beatandmusic media GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Shopsystems einschließlich des Widget der beatandmusic media GmbH, Innsbruckerstr. 45, 10825 Berlin, Geschäftsführer: Jacob Saßnick und Bastian Menningen (im Folgenden: beatandmusic), um Musikwerke in digitaler Form an Dritte zu veräußern.
Kontakt: Bitte hier klicken - Die Leistungen und Angebote von beatandmusic gegenüber dem Künstler erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download von Musikwerken durch Kunden finden sich hier.
§ 2 Vertragsschluss
- Um das Shopsystem einschließlich des Widgets zu nutzen, muss sich der Künstler unter beatandmusic.com gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Bedingungen registrieren und diesen Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbestimmungen durch setzen eines Häkchens zustimmen. Mit betätigen des „Anmelden“-Buttons gibt der Künstler ein verbindliches Angebot ab, um das Shopsystems einschließlich des Widget nutzen zu können.
- Nach Eingang des Angebots erhält der Künstler automatisch eine E-Mail, mit einem Bestätigungslink. Diese Bestätigungs-E-Mail dient lediglich der Überprüfung der angegebenen E-Mail-Adresse und stellt keine verbindliche Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Bestätigungs-E- Mail nicht zustande.
- Ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung des Shopsystems einschließlich des Widgets kommt erst durch eine weitere Annahme-E-Mail zustande, die den vom Künstler bei der Registrierung nach § 3 angegebenen Benutzernamen nennt.
§ 3 Registrierung
- Der Künstler muss für seine Registrierung einen Benutzernamen, ein Passwort und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Die Registrierung ist kostenfrei und jedem volljährigen Künstler mit Wohnsitz in Deutschland möglich. Für die Nutzung des Shopsystems und des Widgets sind die weiteren Angaben nach Absatz 2 bis 4 erforderlich.
- Um das Shopsystem und das Widget nutzen zu können, muss der Künstler auf seiner Profilseite unter „Einstellungen“ seinen Namen, Vornamen, seine Adresse, eine Telefonnummer und sein Geburtsdatum angeben. Der Künstler muss zudem eine gültige Kontoverbindung angeben.
- Ist der Künstler Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist er verpflichtet, dies auf seiner Profilseite unter „Profil“ anzugeben sowie seine GEMA-Nummer einzutragen sowie die weiteren bei der GEMA gemeldeten Rechteinhaber zu benennen. In diesem Fall verpflichtet sich der Künstler, zutreffende Angaben zu machen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten.
- Der Künstler erhält zudem die Möglichkeit, ein Foto (im Format JPEG, GIF, PNG oder TIFF) in sein Profil zu integrieren.
§ 4 Shopsystem
- Beatandmusic stellt dem Künstler nach Abschluss der Registrierung sein Shopsystem zur Verfügung. Dazu wird ein Nutzerprofil eingerichtet, auf welches der Künstler über die Webseite www.beatandmusic.com/login unter Angabe seines Benutzernamens und seines Passwortes zugreifen kann.
- Das Nutzerprofil zeigt die vom Künstler angegebenen persönlichen Daten. Über das Nutzerprofil erhält der Künstler die Möglichkeit, digitale Musikwerke auf einen Server hochzuladen und zu verwalten. Des Weiteren kann der Künstler Widgets erstellen und diese verwalten.
§ 5 Musikwerke
- Der Künstler erhält die Möglichkeit, eigene Musikwerke in digitaler Form über seine Profilseite auf einen Server zu laden (Upload), um diese über das Widget zu veräußern. Dabei kann es sich um einzelne Musikstücke (Song) handeln oder um zusammengefasste Musikstücke (Album).
- Der Künstler kann seine eigenen Musikwerke als mp3.-Datei (mindestens 128 kps) oder als wav.-Datei hochladen.
- Der Künstler bestimmt, welche Musikwerke in seinem Widget zum kostenpflichtigen Download oder zum Probehören (maximal 30 Sekunden) angeboten werden.
- Der Künstler bestimmt, zu welchem Preis der Download angeboten wird, soweit der Preis für einen Song oder ein Album mindestens 0,79 Euro beträgt.
- Die Musikwerke können mit einem eigenen Produktfoto versehen werden (im Format JPEG, GIF, PNG oder TIFF).
- Der Künstler kann jederzeit Musikwerke aus seinem Widget entfernen oder vollständig in dem Shopsystem löschen.
§ 6 Widget
- Der Künstler kann mehrere Widgets erstellen. Dazu kann er das jeweilige Widget seinen individuellen Vorstellungen farblich anpassen.
- Die Widgets sind so gestaltet, dass die vom Künstler zum Verkauf bestimmten digitalen Musikwerke nebst Preis angezeigt werden.
- Der Künstler kann das jeweilige Widget selbst in seine eigene Webseite integrieren. Dazu wird beatandmusic dem Künstler einen entsprechenden HTML-Code zur Verfügung stellen.
- Der Künstler kann das jeweilige Widget in sein Facebook- / MySpace-Profil integrieren. Dazu wird beatandmusic eine Facebook-App / ein MySpace- Widget zur Verfügung stellen.
- Der Künstler darf ausschließlich die in den Absätzen 3 und 4 genannten Möglichkeiten nutzen, um das Widget zu verwenden.
§ 7 Nutzungsrecht am Widget
- Beatandmusic ist Inhaber der Nutzungsrechte an dem Widget.
- Dem Künstler wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, das Widget gemäß § 6 zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden.
§ 8 Speicherort
- Beatandmusic speichert sämtliche, von dem Künstler hochgeladenen Dateien auf dem Server eines Drittanbieters, den beatandmusic sorgfältig auswählen und – im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren – überwachen wird, ohne dass eine weiter gehende Einstandspflicht für die Leistungen des Drittanbieters (§ 278 BGB) übernommen wird.
- Der Server dient dem Künstler nicht als Sicherungsort für seine Dateien. Der Künstler ist daher gehalten, für die Sicherung seiner Dateien selbst Sorge zu tragen.
- Beatandmusic speichert sämtliche Nutzerdaten des Künstlers, einschließlich der Profilfotos, auf einem eigenen Server auf dem auch die Software für das Shopsystem läuft.
§ 9 Verfügbarkeit
- Das Shopsystem steht den Künstlern grundsätzlich täglich 24 Stunden lang zur Verfügung. Beatandmusic weist aber darauf hin, dass die Nutzung des Shopsystems aus technischen Gründen, insbesondere wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aus Sicherheitsgründen, eingeschränkt sein kann.
- Beatandmusic bemüht sich, notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – soweit möglich - außerhalb üblicher Geschäftszeiten (9.00 bis 18.00 Uhr) durchzuführen.
§ 10 Freistellungsverpflichtung und Vertraulichkeit
- Der Künstler verpflichtet sich, dass er keine Musikwerke oder sonstige Inhalte in das Shopsystem und das Widget einbinden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
- Der Künstler verpflichtet sich, beatandmusic von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Künstler in das Shopsystem und das Widget eingebunden hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, beatandmusic von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
- Der Künstler verpflichtet sich, den Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zum Shopsystem streng vertraulich zu behandeln.
- Wenn und soweit der Künstler das Shopsystem und das Widget entgegen den Zusicherung der Absätze 1 bis 3 nutzt, ist beatandmusic berechtigt, den Zugriff auf die Profilseiten und die Widgets des Künstlers über das Internet durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
- Der Künstler garantiert, Inhaber der für die Nutzung, der von ihm angebotenen Musikwerke, erforderlichen Rechte zu sein. Wenn er nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber ist, erklärt er ausdrücklich, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
- Der Künstler räumt beatandmusic jeweils an den von ihm angebotenen Musikwerken nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte ein, die nicht ausschließlich sind:
- Das Recht zur Speicherung des jeweiligen Musikwerkes auf einem Server (Upload).
- Das Recht, das jeweilige Musikwerk der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über das Shopsystem und das Widget zugänglich zu machen (Recht der Öffentlichen-Zugänglichmachung).
- Das Recht, das jeweilige Musikwerk nach Abruf durch einen Kunden gemäß der AGB-Kunden, auf dessen Datenträger zu vervielfältigen (Download).
- Die von den Verwertungsgesellschaften GEMA wahrgenommenen Rechte bleiben von diesem § unberührt.
§ 12 GEMA
- Beatandmusic hat die Einwilligung der GEMA einzuholen, zum Upload von GEMA-Repertoire durch den Künstler.
- Werden Nutzungsrechte von der Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen, beauftragt der Künstler beatandmusic, die erforderliche Einwilligung für eine Nutzung der Musikwerke im Shopsystem einzuholen.
- Beatandmusic wird für jedes Quartal die Anzahl der erfolgten Abrufe der jeweiligen Musikwerke an die GEMA melden und die GEMA-Gebühren abführen.
§ 13 Abrechnung und Auszahlungsmodalitäten
- Beatandmusic rechnet monatlich über die Umsätze des Künstlers ab. Dazu wird am Ende des kalendermäßig darauffolgenden Monats eine Gutschrift per E-Mail an den Künstler versand. Das Schreiben über die Gutschrift ist zudem dauerhaft über das Profil des Künstlers abrufbar.
- Der Künstler erhält monatlich eine Gutschrift abzüglich einer Provision gemäß Gebührentabelle.
- Über das Dashboard in dem Nutzerprofil des Künstlers, kann dieser seinen aktuellen Stand der Gutschrift einsehen. Die Angaben im Dashboard sind jedoch unverbindlich. Bei Abweichungen zum Schreiben über die Gutschrift gemäß Absatz 1, ist allein das Schreiben verbindlich.
- Die Gutschrift erfolgt per Überweisung auf das Bank- oder Paypal-Konto des Künstlers.
§ 14 Gewährleistung
- Beatandmusic gewährleistet die Funktionalität des Shopsystems und des Widgets nur, wenn diese dem Künstler von beatandmusic selbst zur Verfügung gestellt wurden.
- Für technische Mängel am Widget haftet beatandmusic nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
- Für Mängel bei der vertragsgegenständlichen Nutzung des Shopsystem haftet beatandmusic nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
§ 15 Haftung
- Unbeschränkte Haftung: Beatandmusic haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet beatandmusic bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
- Haftungsbeschränkung: Beatandmusic haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Künstler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von beatandmusic.
§ 16 Laufzeit, Kündigung
- Zwischen beatandmusic und dem Künstler wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen.
- Der Künstler hat jederzeit die Möglichkeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dafür ist es ausreichend, wenn er auf seiner Profilseite unter Einstellungen den Punkt „Benutzerkonto löschen“ auswählt. Beatandmusic verpflichtet sich, sämtliche Musikwerke des Künstlers nach Löschung des Benutzerkontos von dem Server zu löschen, sobald Kunden nicht mehr zum Download der Musikwerke berechtigt sind, spätestens jedoch nach einem Monat.
- Beatandmusic ist berechtigt den Vertrag mit dem Künstler aus einem wichtigen Grund mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Künstler eine seiner Pflichten gemäß § 10 dieses Vertrages verletzt hat.
§ 17 Datenschutz
- Beatandmusic gewährleistet die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz. Es gilt die Datenschutzerklärung von beatandmusic.
§ 18 Änderungen
- Über Änderungen dieser Bedingungen wird beatandmusic den Künstler in Textform unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt oder sonst mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung als solche sowie ein Link zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite von beatandmusic. Sofern der Künstler der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird beatandmusic in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
- Beatandmusic behält sich das Recht vor, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Sofern der Künstler der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
- Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Handelt der Künstler als Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Berlin.
Berlin, 28.06.2011